niederländische
strafverfahren gegen deutsche und österreicher
wegen im 2.weltkrieg begangener ns-verbrechen
Verfahren Lfd.Nr. NL172
Tatkomplex: Kriegsverbrechen
Angeklagte:
Ahlbrecht, August Louis Wilhelm lebenslänglich
Gerichtsentscheidungen:
BG/BS Arnhem 490922
BG/BS Arnhem 460619
BRvC 470217
BRvC 490411
Tatland: Niederlande
Tatort: unbekannt
Tatzeit: unbekannt
Opfer: Häftlinge
Nationalität: Niederländische (?)
Dienststelle: Polizei Sipo Arnhem
Verfahrensgegenstand: Erschiessung eines Häftlings. Misshandlung mehrerer
Häftlinge
Nach Deutschland abgeschoben: 591217
Urteil veröffentlicht: ja, BRvC 470217 in NOR 747 und BRvC 490411 in NJ 1949.425
mit Anmerkung Röling
Sonstige Hinweise: Im Urteil 1.Instanz war Ahlbrecht auf der Grundlage von
Straftatbeständen des NL StGB verurteilt worden. Der BRvC hob dieses Urteil auf und
entschied, dass die niederländischen Gerichte zur Aburteilung von Organen feindlicher
Staaten lediglich auf Grund völkerrechtlicher Straftatbestände (Kriegsverbrechen,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit) befugt sind. Da bis dahin diese nicht als solche
im niederländischen StGB unter Strafe gestellt worden waren, wurde Juli 1947 ein Art.27a
in den BBS eingefügt. Dieser stellt Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit als solche strafbar. Auf dieser Grundlage wurde Ahlbrecht dann 1949
verurteilt. Die verhängte lebenslängliche Freiheitsstrafe wurde am 581212 in eine
zeitige von 22 Jahren umgewandelt. Vgl. Röling S.333, 340, 358, 373