Niederländische Strafverfahren
gegen Deutsche und Oesterreicher wegen im 2. Weltkrieg begangener NS-Verbrechen
1945 - 1952

Abkürzungsverzeichnis und Begriffserklärungen
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Abt. = Abteilung
AG = Aktiengesellschaft

Art. = Artikel
b/ = bei
BBS = Besluit Buitengewoon Strafrecht
(VO über das Sonderstrafrecht zur Ahndung von Kollaboration, Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen aus dem 2. Weltkrieg, Staatsblatt D 61, 22. 12. 1943)

Art. 26 BBS:
1. Wer während der Zeit des jetzigen Krieges absichtlich einen anderen der Fahndung, Verfolgung, Freiheitsberaubung oder -einschränkung, irgendeiner Strafe oder irgendeiner Massnahme des Feindes, seiner Helfer oder einer Person im Sinne des Art.21 aussetzt, wird mit Gefängnisstrafe von höchstens 5 Jahre bestraft.
2. Der Schuldige wird bestraft mit Gefängnisstrafe von höchstens 10 Jahren, wenn die Tat Freiheitsberaubung von mehr als einen Monat zur Folge hatte.
3. Der Schuldige wird bestraft mit lebenslänglichem Gefängnisstrafe oder einer Strafe von höchstens 20 Jahren, wenn die Tat schweren Körperschaden zur Folge hatte.
4. Der Schuldige wird bestraft mit dem Tode, lebenslänglicher oder zeitlicher Gefängnisstrafe von höchstens 20  Jahren, wenn die Tat den Tod zur Folge hatte.
5. Nicht strafbar ist derjenige, der die Tat verübt hat in der Absicht, von Uns [d.h. der niederländischen Regierung] erlassenen gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen oder dem öffentlichen Wohl zu dienen.

Art. 27 BBS:
Wer während der Zeit des jetzigen Krieges absichtlich von Gewalt, Gelegenheit oder Mitteln, die ihm durch den Feind oder auf Grund der Tatsache der feindlichen Besatzung zur Verfügung stehen, Gebrauch macht oder zu machen droht, um einen anderen in seinem Vermögen widerrechtlich zu benachteiligen oder um sich oder einen anderen einen widerrechtlichen Vorteil zu verschaffen, wird bestraft mit einer Gefängnisstrafe von höchstens 15 Jahren.

Art. 27a BBS (Staatsblatt H 233, 10. 7. 1947):
1. Wer sich während der Zeit des jetzigen Krieges im Kriegs- oder Staatsdienst oder öffentlichen Dienst des Feindes eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Sinne des Artikels 6b und c des Statuts, erlassen im Zusammenhang mit dem Londoner Abkommen vom 8.8.1945 und bekannt gemacht durch Unseren Beschluss vom 4.1.1946 (Staatsblatt Nr. G 5) schuldig gemacht hat, wird, wenn diese Tat gleichzeitig unter das niederländische Strafgesetz fällt, mit der dafür angedrohten Strafe bestraft.
2. Wenn die Tat nicht gleichzeitig unter das niederländische Strafgesetz fällt, so wird der Täter mit einer Strafe auf Grund desjenigen Gesetzes bestraft, das ihr seinem Wesen am nächsten kommt.
3. Mit der gleichen Strafe wie in Abs.1 und 2 wird der Vorgesetzte bestraft, der absichtlich zulässt, dass einer seiner Untergebenen sich einer derartigen Tat schuldig macht.

Bd. = Band
BdS = Befehlshaber der Sipo und des SD
Befreiungsgratie = 9 Monate Strafnachlass aus Anlass des 10-Jahrestages der Befreiung der Niederlanden
BG/BS = Bijzonder Gerechtshof / Bijzondere Strafkamer (Gericht der 1. Instanz der Nachkriegsondergerichtsbarkeit (bis 1952) bzw. die bei den ordentlichen Landgerichten nach 1952 eingerichtete Sonderstrafkammer für Kollaborations-, Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen aus dem 2. Weltkrieg)

BRvC = Bijzondere Raad van Cassatie (Oberstes Gericht der Nachkriegssondergerichtsbarkeit - Revisionsgericht)
CSR = Tschechoslowakei
De Mildt/Meihuizen = Dick de Mildt und Joggli Meihuizen, '"Unser Land muss tief gesunken sein...." Die Aburteilung deutscher Kriegsverbrecher in den Niederlanden.', in: Norbert Frei (Hrsg.), Transnationale Vergangenheitspolitik. Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg (Göttingen 2006), 283-325.
Gratie
= Begnadigung
Hausgratie = 3 Monate auf Beantragung des Gefängnisdirektors
HR = Hoge Raad der Nederlanden (Oberstes niederländische Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Revisionsgericht)

HSSPF = Höherer SS- und Polizeiführer
Jubiläumsgratie = 1 Jahr Strafnachlass aus Anlass des Regierungsjubiläums Königin Wilhelminas, 1948
JuNSV = Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen

K.B. = Koninklijk Besluit (Königlicher Beschluss - Begnadigung)
KL = Konzentrationslager

Krs. = Kreis
KZ = Konzentrationslager
LG = Landgericht
NJ = Nederlandse Jurisprudentie (Sammlung ausgewählter Entscheidungen niederländischer Gerichte)
NL = Niederländische
NS = Nationalsozialistische
NOR = Tribunalen in Nederland en andere na-oorlogsche rechtspleging
(Sammlung ausgewählter Entscheidungen von Entnazifierungskammern und Sonderstrafgerichten)
NRW = Nordrhein Westfalen
OLG = Oberlandesgericht
OPr. = Ostpreussen
OS = Oberschlesien
PKW = Personenkraftwagen
Regt. = Regiment

Röling = B.V.A. Röling, The Law of War and the National Jurisdiction since 1945. Recueil des Cours de l'Académie de Droit international 1961, S. 329 ff.
SD = Sicherheitsdienst
Sipo = Sicherheitspolizei
sog. = sogenannt
StA = Staatsanwaltschaft
StGB = Strafgesetzbuch
UNWCC = United Nations War Crimes Commission
vgl. = vergleiche
V.I. = Voorwaardelijke invrijheidstelling (Vorzeitige Entlassung, möglich nach Verbüssung 2/3 der Gefängnisstrafe)
z.T. = zum Teil